04 / Berufsstatus
Eine Sanktion.
Und ihre spätere Änderung.
Im März 2020 sprach eine ukrainische Disziplinarkammer den Entzug der anwaltlichen Berufsausübungsberechtigung aus. Im September wurde diese Entscheidung aufgehoben und durch neun Monate Aussetzung ersetzt. Erst diese Abfolge gibt den Ausgang des Beschwerdeverfahrens wieder.
Der Beschluss muss bis zum Ergebnis gelesen werden.
Die VKDKA-Entscheidung IX-005/2020 berichtet von einem am 12. März 2020 ausgesprochenen Entzug der Berufsausübungsberechtigung. Am 30. September 2020 hob die übergeordnete Kommission die regionale Entscheidung auf und verhängte stattdessen eine neunmonatige Aussetzung. Zum Originalbeschluss ↗
Der Streit betraf die Registrierung einer zusätzlichen anwaltlichen Arbeitsadresse und Angaben zu den dortigen Räumlichkeiten. Die Kommission beanstandete die Ehrlichkeit dieser Angaben. Der Betroffene bestritt die Vorwürfe und beantragte die Einstellung des Verfahrens. Die Beschwerde wurde teilweise erfolgreich.
Der veröffentlichte Entscheidungstext ist anonymisiert. Die Zuordnung im vorhandenen Recherchebestand beruht auf dem ausdrücklichen Entscheidungshinweis im ukrainischen Registerprofil 50445, das am 15. Oktober 2026 im Browser geprüft wurde. Zum Registerprofil ↗
Die beiden Entscheidungen nebeneinander.
| Datum | Instanz | Dokumentierter Ausgang |
|---|---|---|
| 12.03.2020 | Regionale Disziplinarkammer | Entzug der Berufsausübungsberechtigung |
| 30.09.2020 | VKDKA, IX-005/2020 | Aufhebung der regionalen Entscheidung; neunmonatige Aussetzung |
Was für eine aktuelle Aussage noch gebraucht wird.
Der Beschluss eröffnet eine gerichtliche Anfechtung. Ein vollständiger gerichtlicher Folgegang liegt dieser Auswertung nicht zugrunde. Aus dem Dokument wird deshalb keine gegenwärtige oder dauerhafte Entziehung behauptet.
Für die Prüfung eines aktuellen Auftrags zählen die heute geführte Berufsbezeichnung, das zuständige Register, die konkrete Leistung und der maßgebliche Zeitpunkt. Ein historischer Beschluss beantwortet diese Fragen nicht allein.
Das deutsche amtliche Anwaltsverzeichnis ist unter BRAK-Suche ↗ erreichbar. Dort lässt sich gezielt nach dem beruflichen Eintrag suchen. Ein Registertreffer und sein Tätigkeitsumfang sollten im jeweiligen Land geprüft werden, statt aus einer Profilüberschrift abgeleitet zu werden.
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Quellen dieser Seite
- VKDKA · Disziplinarentscheidung IX-005/2020 ↗
Original erneut am 16.10.2026 geprüft. Regionale Entscheidung Nr. 73 vom 12.03.2020: Entzug der Berufsausübungsberechtigung. VKDKA vom 30.09.2020: Entzug als fehlerhaft aufgehoben, neunmonatige Aussetzung verhängt. Anonymisierter Text, Zuordnung über den ausdrücklichen Verweis im ERAU-Profil. Gerichtlicher Folgegang nicht geklärt.
- ERAU · Ukrainisches Anwaltsregister, Profil 50445 ↗
Im Browser geprüft. Zertifikat 000030 vom 23.03.2016 und Hinweis auf IX-005/2020. Registerausschnitte lokal gesichert.
- BRAK · Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis ↗
Live geprüft. Suche: Nachname Altenburg, Vorname Marcus; ein Treffer, Detailansicht geöffnet. Screenshot intern gesichert; Website gibt die relevanten Registerfelder in eigener Gestaltung wieder.